Wasser im Keller nach Regen / Überschwemmung


Ob Starkregen oder Hochwasser: Keller unter Wasser – Das sollten Sie wissen!

Es mag banal klingen! Aber läuft bei einem heftigen Gewitter Regenwasser in den Keller oder schwappt Hochwasser aus dem naheliegenden Bach oder Fluss ins Gebäude – Nerven behalten! Auch wenn die Wassermassen alles, was man darin lagert zerstört, sich Wände, Böden und das darunter liegende Dämmmaterial vollsaugt. Selbst wenn die Wassermassen nicht durch Lichtschächte, Fenster oder Türen eindringen, sondern über die Kanalisation oder durch das steigende Grundwasser in den Keller drückt.


 

Wasser und Strom: Eine tödliche Gefahr!

 

Mag im Keller noch so kostbares Gut lagern: Noch bevor man irgendwo hintritt, muss der Strom abgestellt werden! Es droht nicht nur ein Kurzschluss. Wer das Wasser betritt, läuft unweigerlich in Gefahr, einen tödlichen Stromschlag zu bekommen. Riskieren Sie nichts! Das gilt vor allem, wenn der Stromkasten im Keller liegt!

 

Können Sie den Strom nicht abstellen, rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Feuerwehr zu informieren. Dies sollten Sie auch tun, wenn im Keller Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt werden.

 

Es mag schwerfallen, aber Sie sollten auf keinen Fall mit dem Abpumpen des Wassers beginnen. Denn: je höher das Wasser rund ums Haus steigt, desto größer ist der Druck, der von außen auf die Kellerwände wirkt. Wer jetzt den Keller leer pumpt, läuft Gefahr, dass das Mauerwerk Risse bekommt. Schlimmstenfalls sogar die Kellerwände eingedrückt werden und das Gebäude unbewohnbar wird.

 


Schaden dokumentieren

Statt zur Tauchpumpe greifen Sie erst einmal zum Zollstock und machen vom Hochwasser Fotos. Dokumentieren Sie, wie hoch das Wasser im Keller steht. Ob die Versi­cherung für den Schaden zahlt, kommt zwar auf den Versi­che­rungs­schutz an und darauf, wie der Schaden entstanden ist. Doch wer ausführlich dokumen­tiert, was passiert ist, hat nachher bessere Karten, wenn es um die Schadensregulierung geht und den entstandenen Schaden beweisen muss.

Außerdem sollte man die Versicherung umgehend verständigen und das Aufräumen mit dieser besprechen, raten Verbraucherschutzzentralen. Wer übereilt handelt, verliert unter Umständen Versicherungsansprüche.

 

Wasser schnellstmöglich entfernen

Ebbt die Flut ab und geben es die äußeren Umstände her, sollten Sie schnellstmöglich das Wasser aus dem Keller entfernen. Kleinere Überflu­tungen können Sie mit handelsüblichen Pumpen aus dem Fachhandel oder Baumarkt beikommen oder auch mit Lappen und Eimer. Damit sich Holz, Dämmungen und Trockenbau-Elemente nicht vollsaugen.

Bei größeren Überschwem­mungen rufen Sie die Feuerwehr. Doch aufgepasst: Es ist durchaus möglich, dass Sie die Feuerwehr bezahlen müssen, wenn sie bei einem Hochwasser den Keller auspumpt. In einer Notsituation hilft die Feuerwehr zwar kostenlos im Rahmen der Daseinsvorsorge. Was aber als Noteinsatz zählt, hängt von der Situation und von der Gemeinde ab.

Entfernen Sie zügig Schlamm. Trocknet Schlamm, wird er zu einer schweren, festen Masse. Wenn das Wasser über die Kanalisation im Keller abfließt, kann man Schlammreste mit sauberem Wasser wegspritzen.

Ist das Wasser aus dem Keller raus, sollten Sie unbedingt eine Schadensliste erstellen und Fotos zur Dokumentation machen. Unter Umständen kann es sogar sein, dass die Versicherung einen Gutachter schickt.

 

Hier ist besonders wichtig:

Nichts wegwerfen ohne Absprache! Allerdings müssen Versicherte zugleich dafür sorgen, dass keine weiteren Schäden entstehen.

 

Schnelles Aufräumen ist wichtig

Alles, was in der feuchten Umgebung Schaden nehmen kann, muss aus den Räumen raus und trocknen. Den Keller selbst sollten Sie so schnell wie möglich die Feuchtigkeit nehmen. Wer zu lange abwartet, riskiert in der Folge Schimmelschäden. Ob Profis beim Trocknen und anschließenden Renovieren helfen müssen, hängt von der Stärke der Überschwemmung und den Baumaterialien des Kellers ab.

Auch daran sollten Sie denken: Nasse und kaputte Möbel, verdorbene Lebensmittel und defekte Elektrogeräte dürfen nicht einfach in den Sperr- oder Hausmüll! Sie werden jeweils extra entsorgt. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Entsorgungsunternehmen.

Elektrogeräte dürfen erst wieder ans Stromnetz, wenn sicher ist, dass sie nicht durch das Wasser Schaden genommen haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät, sie vom Fachmann überprüfen zu lassen.

Nun kommt es darauf an, wozu der Keller genutzt und welche Baumaterialien verwendet wurden. Gipskartonplatten, Tapeten oder Fußböden die feucht geworden sind, müssen raus! Hat er keine besondere Nutzung und keine Dämmung, reicht es in der Regel, das Wasser komplett zu entfernen, sauberzumachen und ein Trockengerät aus dem Fachhandel, Baumarkt oder Geräteverleih aufzustellen. Als „Trocken“ gilt der Keller, wenn ein Hygrometer eine Luftfeuchtigkeit im Raum von etwa 60 Prozent anzeigt.

 

Schwieriger ist es, wenn Gipskarton für Trockenbauwände verbaut wurde. Dieser saugt sich schnell voll und muss entweder mit einem Luftentfeuchter getrocknet oder sogar ersetzt werden. Wer einen Estrich am Boden mit darunterliegender Dämmung hat, sollte einen Fachmann zum Trocknen und Begutachten rufen. Hier kann es zum Beispiel sein, dass der Boden zum Austrocknen angebohrt werden muss.

    

 

Quelle: https://www.sanier.de/keller/keller-unter-wasser